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Nutzung eines betrieblichen Kfz im Rahmen anderer Einkunftsarten
Der (Kurzinfo StuB 2006 S. 802) entschieden, dass die Nutzung eines betrieblichen Kfz zur Erzielung von anderen Einkünften nicht durch die Bewertung der privaten Nutzung nach der 1%-Regelung abgegolten ist. Nach Ansicht des BFH regelt der § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG lediglich die private Nutzung des betrieblichen Kfz. Bei einer darüber hinausgehenden Nutzung im Rahmen anderer Einkunftsarten sind die darauf entfallenden Selbstkosten als zusätzliche Entnahme zu erfassen. Das Urteil ist im BStBl 2007 II S. 445 veröffentlicht worden.
Aus Vereinfachungsgründen wird auf den Ansatz einer zusätzlichen Entnahme verzichtet, soweit diese Aufwendungen bei keiner anderen Einkunftsart abgezogen werden. Das BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Erfassung der Nutzung eines betrieblichen K...BStBl I S. 148