Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vertragswidrige private Pkw-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer führt zu verdeckter Gewinnausschüttung
Eine vertragswidrige private Pkw-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft stellt in Höhe der Vorteilsgewährung eine verdeckte Gewinnausschüttung dar. Der Vorteil ist nicht gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG mit 1 % des Listenpreises, sondern nach Fremdvergleichsmaßstäben mit dem gemeinen Wert der Nutzungsüberlassung zuzüglich angemessenen Gewinnaufschlags zu bewerten (Bestätigung des Senatsurteils vom – I R 70/04, BStBl II S. 882 = Kurzinfo StuB 2005 S. 507; Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG; § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG).
Praxishinweise: Die vertraglich nicht geregelte Privatnutzung ist bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer durch das Gesellschaftsverhältnis (mit-)veranlasst und führt deshalb zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Von einer ausschließlich betrieblichen Veranlassung, die zur Annahme v...