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BFH 07.02.2008 VI R 83/04, StuB 9/2008 S. 363

Änderungssperre und Festsetzungsverjährung bei Lohnsteuer(haftungs)beträgen

(1) Ist im Anschluss an eine Lohnsteueraußenprüfung der Vorbehalt der Nachprüfung für die den Prüfungszeitraum betreffenden Lohnsteueranmeldungen aufgehoben, darf gegenüber dem Arbeitgeber ein neuer Haftungsbescheid nur unter den Voraussetzungen des § 173 Abs. 2 AO ergehen (Bestätigung der Rechtsprechung). (2) Der Beginn der Festsetzungsfrist für die Lohnsteuer richtet sich nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO (Bezug: § 170, § 173 Abs. 2 AO).

Praxishinweise: Steuerbescheide – dazu zählen auch Steueranmeldungen –, die aufgrund einer Außenprüfung ergangen sind, unterliegen nach § 173 Abs. 2 AO einer erhöhten Bestandskraft und können deshalb nur mehr bei einer Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung aufgehoben oder geändert werden. Die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung, unter dem eine Lohnsteueranmeldung steh...

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