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Umsatzsteuer | Leistungsaustausch zwischen einer Gesellschaft und ihren Gesellschaftern
(1) Für die Frage, ob im Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschafter entgeltliche Leistungen i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 vorliegen, gelten keine Besonderheiten, so dass es nur darauf ankommt, ob zwischen Leistendem und Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, das einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Leistung und einem erhaltenen Gegenwert begründet. Das der Leistung zugrunde liegende Rechtsverhältnis kann sich auch aus gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen ergeben. (2) Die Entwicklung und Pflege eines Vergütungssystems durch eine GmbH im Interesse ihrer Gesellschafter führen zu einer entgeltlichen Leistung i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999, wenn die Gesellschafter der GmbH hierfür Aufwendungsersatz zah S. 363len (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999; Art. 2 Nr. 1 Richtlinie 77/388/EWG).
Praxishinweise: Ein steuerbarer Leistungsaustausch zwisc...