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Bilanzänderung bei nachträglicher Klärung einer Rechtsfrage
(1) Wird gem. nrkr. NWB GAAAC-67324 (BFH-Az.: I R 85/07, EFG 2008 S. 285) die Verpflichtung zur Bildung einer Rückstellung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung erstmals nach Aufstellung der Bilanz bejaht, kann die Rückstellung im Wege der Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG i. d. F. des StBereinG 1999 nachträglich berücksichtigt werden. (2) Der auf den Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bezogene subjektive Fehlerbegriff steht der Wahl des nach der bestehenden Rechtslage objektiv richtigen Ansatzes nicht entgegen (Bezug: § 4 Abs. 2 Satz 2, § 5 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG; § 249 Abs. 1 Satz 1, § 257 HGB).
Praxishinweise: (1) Die Entscheidung betrifft den Unterschied zwischen einer Bilanz berichtigung i. S. von § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG und einer Bilanz änderung gem. BStBl 2003 II S. 131