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Aufkauf von Minderheitenanteilen im IFRS-Konzernabschluss
Der nachfolgende Beitrag behandelt den Zukauf von Minderheitenanteilen nach IFRS 3 und IAS 27. Hierbei stellt sich die Frage, ob, und wenn ja, zu welchem Anteil stille Reserven und stille Lasten bei den Vermögenswerten und Schulden aufzudecken sind und wie mit einem eventuell entstehenden Unterschiedsbetrag zwischen Kaufpreis und dem erworbenen Minderheitenanteil zu verfahren ist.
Der Aufkauf von Minderheitenanteilen im Rahmen eines IFRS-Konzernabschlusses ist in den noch gültigen IFRS nicht explizit geregelt.
IFRS 3 (rev. 2008) und IAS 27 (amend. 2008) regeln den Erwerb (oder Verkauf) von Minderheitenanteilen bei bereits bestehender Beherrschung erstmals explizit. Danach wird der Aufkauf von Minderheitenanteilen als Transaktion zwischen Eigenkapitalgebern erachtet. Zum Zeitpunkt des Erwerbs gewährt IFRS 3 (rev. 2008) ein Wahlrecht, den Geschäfts- oder Firmenwert für Mehrheit und Minderheit oder beteiligungsproportional auszuweisen.
Wird ein sog. full goodwill angesetzt, ist die Behandlung eines Aufkaufs von Minderheitenanteilen, bei der keine Neubewertung von Vermögenswerten und Schulden erfolgt, konzeptionell folgerichtig, bei andersartiger Ausübun...