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Einkommensteuer | Ertragsteuerliche Behandlung von Gebühren für verbindliche Auskünfte
Durch das JStG 2007 wurde der Katalog der steuerlichen Nebenleistungen in § 3 Abs. 4 AO um Gebühren für verbindliche Auskünfte (§ 89 Abs. 3 AO) ergänzt. Gebühren für verbindliche Auskünfte sind als steuerliche Nebenleistungen vom Abzug ausgeschlossen, wenn sich die verbindliche Auskunft auf nicht abziehbare Steuern bezieht (§ 12 Nr. 3 EStG). Die Gewerbesteuer stellt nur noch bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2007 eine abziehbare Steuer dar (OFD Münster, Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 15/2008 v. NWB GAAAC-76273).