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Körperschaftsteuer | Abzug von Sondernutzungsentgelten bei einem Betrieb gewerblicher Art
Die von einem Betrieb gewerblicher Art für die Nutzung öffentlicher Flächen an seine Trägerkörperschaft entrichteten Sondernutzungsentgelte mindern den Gewinn des Betriebs gewerblicher Art (Änderung der Rechtsprechung) (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 Abs. 1 und Abs. 5, § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).
Praxishinweise: Im Streitfall hatte die Gemeinde die Müllentsorgung im Rahmen des sog. Dualen Systems übernommen und dafür ein entsprechendes Entgelt erhalten. Der dadurch begründete Betrieb gewerblicher Art wurde aber verpflichtet, entsprechend der geltenden Gebührensatzung ein Sondernutzungsentgelt für die Nutzung der öffentlichen Straßen und Plätze zu zahlen. Wie das FG verneinte auch der BFH eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe der geleisteten Sondernutzungsentgelte. Die Erlaubnis zur Sond...