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Körperschaftsteuer | Darlehensgewährung durch Schwesterkapitalgesellschaft ? Zinsen als vGA?
Wird einer Schwesterkapitalgesellschaft Kapital ohne ausreichende Sicherung überlassen, spricht dieser Umstand nach dem rkr. NWB SAAAC-65204 (EFG 2008 S. 154) nicht zwingend gegen die Annahme eines Darlehens und damit für die Annahme der Überlassung von Eigenkapital. Nach Maßgabe des sog. doppelten Fremdvergleichs stellt die Zahlung von Darlehenszinsen für ein unbesichertes Darlehen an eine Schwesterkapitalgesellschaft keine vGA dar. Vereinbaren die Vertragsparteien in Unkenntnis der Rechtslage oder aufgrund eines Versehens unter Verstoß gegen das gesetzliche Verbot des § 248 Abs. 1 BGB die Zahlung von Zinseszinsen, ist lediglich der Gewinn zu korrigieren (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).
Praxishinweise: (1) Der Kl. wurde von einer Schwestergesellschaft ein unbesichertes Darlehen zu...