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Familienrecht | Bewertung freiberuflicher Praxis im Zugewinnausgleich
Im Rahmen des Zugewinnausgleichs ist grundsätzlich auch der Vermögenswert einer freiberuflichen Praxis zu berücksichtigen. Zur Vermeidung einer zweifachen Teilhabe hieran – zum einen durch den Zugewinnausgleich und zum anderen über den Ehegattenunterhalt – ist (neben dem Substanzwert) der Goodwill dadurch zu ermitteln, dass von dem Ausgangswert der nach den individuellen Verhältnissen konkret gerechtfertigte Unternehmerlohn in Abzug gebracht wird ( NWB ZAAAC-73371). Zu einer Konkurrenz zwischen Zugewinnausgleich und Unterhalt könne es nur dann kommen, wenn zum Unterhalt auch der Vermögensstamm (des Betriebsvermögens) herangezogen werde. Für die Bewertung des Endvermögens (§ 1376 Abs. 2 BGB) des ausgleichspflichtigen Partners sei der objektive (Verkehrs-)Wert des Unternehmens maßgeb...