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BGH 04.03.2008 VI ZB 72/06, NWB 16/2008 S. 128

Prozessrecht | Kein Ersatz vorprozessualer Gutachtenkosten ohne konkret absehbaren Streit

Es besteht generell kein Anspruch auf Erstattung von Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen. Es reicht nicht aus, dass ein Gutachten „irgendwann in einem Rechtsstreit verwendet wird”. Dieses muss gerade im Hinblick auf einen konkreten Prozess in Auftrag gegeben worden sein (). Im Streitfall hatte eine Autovermietungsgesellschaft bereits an dem Tag, an dem eines ihrer Fahrzeuge in einen Unfall verwickelt war, ein privates Sachverständigengutachten beauftragt. Der Gutachter nahm die Unfallstelle in Augenschein, prüfte Lage und Schäden des Fahrzeugs und befragte den Fahrer zum Schadensablauf. Eine außergerichtliche Regulierung wurde angestrebt, aber von der Versicherung abgelehnt. Daraufhin wurde Klage erhoben, die der Kläger a...

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