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Verfahrensrecht | Erhöhte Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei eklatant unrichtigem Steuerbescheid
Der Steuerpflichtige, dessen Einkommensteuerbescheid eine für ihn auch ohne Weiteres erkennbare, eklatante Unrichtigkeit hinsichtlich der Höhe seiner Einkommensteuerschuld (hier über: 145 492 680 €) beinhaltet, ist zu einer erhöhten persönlichen Mitwirkung dadurch verpflichtet, dass er vor Einschaltung eines Steuerberaters zunächst den Versuch unternehmen muss, durch einen unverzüglichen persönlichen Anruf bei dem zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamts die Richtigstellung des Bescheids zu erreichen. Nur wenn ihm dies aus besonderen Gründen nicht möglich ist oder eine zeitnahe Korrektur des Finanzamts ausbleibt, kann er sich der Hilfe eines Steuerberaters bedienen, der seinen Mandanten (schon) von sich aus auf diese kostengünstige Rechtsschutzmöglichkeit hinzuweisen hat (