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Einkommensteuer | Reihenfolge der Steuervergünstigungen der §§ 34f Abs. 3 und 35a EStG
Der NWB RAAAC-75293 entschieden, dass die Steuerermäßigung des § 34f Abs. 3 EStG (Baukindergeld) vor der Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse des § 35a EStG zu berücksichtigen ist. – Anmerkung: Diese recht formale Entscheidung geht davon aus, dass der Gesetzgeber etwas bewusst nicht geregelt hat, nämlich die Reihenfolge des Abzugs der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse vor dem Baukindergeld, wie dies etwa in § 34g EStG oder § 35 EStG bedacht wurde. Ist dieser Ansatz angesichts anderweitiger gesetzgeberischer Versehen schon recht fragwürdig, hätte man sich vielleicht doch auch einige Bemerkungen zum sog. Günstigkeitsprinzip gewünscht. Kann dieser in anderem Zusammenhang oft beschworene Grundsatz aus dem Gleichheitssatz hergeleitet werden,...