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Abgabenordnung | Steuererklärungs- und Bilanzierungspflichten des Insolvenzverwalters
Der Insolvenzverwalter hat nach § 34 Abs. 3 i. V. mit § 34 Abs. 1 AO, soweit seine Verwaltung reicht, dieselben steuerlichen Pflichten zu erfüllen wie die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen sowie die Geschäftsführer von nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Ihn treffen alle Pflichten, die dem Gemeinschuldner oblägen, wenn über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren eröffnet worden wäre. Dazu gehört auch die Steuererklärungspflicht gem. § 149 Abs. 1 AO und, wenn der Schuldner eine gewerbesteuerpflichtige Personengesellschaft ist, die Verpflichtung zur Buchführung und Bilanzierung. Das gilt auch dann, wenn die betroffenen Steuerabschnitte vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegen und das Honorar eines Steuerberaters für die Erstellung der Erklärungen durch di...