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VG Berlin 07.03.2008 VG 4 A 439.07, NWB 13/2008 S. 103

Tarifvertragsrecht | Branchenweiter Post-Mindestlohn rechtswidrig

Der Mindestlohn der Deutschen Post AG darf über das Entsendegesetz und die Postmindestlohnverordnung nicht auf die gesamte Branche für Briefdienstleistungen übertragen werden ( VG 4 A 439.07). Das VG Berlin gab den Klagen zweier Konkurrenzunternehmen gegen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in erster Instanz Recht. Der gültige Tarifvertrag der Post-Konkurrenten sieht geringere Mindestlöhne vor. Durch einen höheren allgemeinverbindlichen Mindestlohn sehen diese Unternehmen ihre Existenz gefährdet. Die vom BMAS erlassene Verordnung hatte die Tarifverträge und Mindestlöhne der Postkonkurrenten für unbeachtlich erklärt. Das Gericht sah darin eine Überschreitung der Ermächtigungsgrundlage im Entsendegesetz. Es erlaube nur Verordnungen mit Wirku...

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