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Die Rechtsgeschäftsteuer in Polen
Die polnische Rechtsgeschäftsteuer ist eine Verkehrsteuer und knüpft an bestimmte zivilrechtliche Vorgänge an. Die Steuer entfaltet sowohl im nichtunternehmerischen als auch im unternehmerischen Bereich ihre Belastungswirkung. Letzterer ist insbesondere dann betroffen, wenn der Sachverhalt nicht von der Umsatzsteuer erfasst wird, wie z. B. Darlehensverträge, Gesellschaftsgründungen oder die Geschäftsveräußerung im Ganzen. Darüber hinaus übernimmt die RGSt die Funktion einer Grunderwerbsteuer.
I. Einführung
Das Rechtsgeschäftsteuergesetz (RGStG – wörtlich: Das Gesetz über die Steuer von zivilrechtlichen Handlungen) knüpft an bestimmte privatrechtliche Vorgänge im Rechtsverkehr an. Dies erklärt die terminologische Übernahme von privatrechtlichen Begriffen und die vorherrschende formalrechtliche Gesetzesauslegung. Selbst wenn durch Gestaltungsmöglichkeiten des Zivilrechts ähnliche Rechtsfolgen herbeigeführt werden, unterliegen diese Rechtsgeschäfte nur dann der Besteuerung, wenn sie ausdrücklich genannt sind. Die RGSt geht zurück auf die frühere Stempelsteuer, die in Polen in der Zwischenkriegszeit erhoben wurde. In der Nachkriegszeit war die Rechtsgeschä...