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Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht
Verordnungsentwurf zur Neubewertung des Grundvermögens
Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStRG-E – BR-Drucks. 4/08 v. ) sieht zur verfassungskonformen Neubewertung des Grundvermögens den gemeinen Wert als Bewertungsziel vor (Eisele, NWB Beratung aktuell 51/2007). Die Modalitäten des Bewertungsverfahrens für bebaute Grundstücke, Erbbaurechtsfälle sowie Gebäude auf fremdem Grund und Boden werden unterhalb der Ebene des Bewertungsgesetzes in einer Rechtsverordnung normiert, um dieserart flexibel und zeitnah auf Änderungen der Wertverhältnisse reagieren zu können. Das BMF hat nunmehr den Verordnungsentwurf (Diskussionsentwurf) für die verfassungskonforme Neubewertung des Grundvermögens (GrBewV-E) bekannt gemacht, der Gegenstand dieses Beitrags ist.
Im NWB SteuerXpert (Login über www.nwb.de) ist der Verordnungsentwurf zur Neubewertung des Grundvermögens unter News/Aus der Gesetzgebung/Erbschaftsteuerreform abrufbar.
I. Vorbemerkung
Art. 2 des ErbStRG-E (Änderung des Bewertungsgesetzes) sieht im Bereich des Grundvermögens verschiedene Ermächtigungsgrundlagen für den Erlass einer Rechtsverordnung vor. So wird die Bundesregierung in § 182 Abs. 5 BewG-E ermächtigt, zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsan...