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NWB Nr. 9 vom Seite 711

Erbrechtsreform von Regierung beschlossen

Das Bundeskabinett hat am die Reform des Erb- und Verjährungsrechts beschlossen (BR-Drucks. 96/08).

Eckpunkte des Entwurfs sind die Modernisierung der Pflichtteilsentziehungsgründe – in Zukunft soll eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung zur Entziehung des Pflichtteils berechtigen –, die Erweiterung der Stundungsgründe bei Auszahlung des Pflichtteils, die zeitlich abnehmende Berücksichtigung von Schenkungen für die Berechnung des Ergänzungsanspruchs, die bessere Honorierung von Pflegeleistungen beim Erbausgleich sowie die Verkürzung der Verjährung der meisten familien- und erbrechtlichen Ansprüche auf drei Jahre (zivilrechtliche Regelverjährung).

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