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Einkommensteuer | Keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung privater Wertpapiergeschäfte ab 1999
Die Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG in der Fassung ab 1999 ist nicht zweifelhaft (Bezug: Art. 3 Abs. 1 GG; § 93 Abs. 7, § 93b AO; § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG; § 69 Abs. 2, 3 FGO).
Praxishinweise: Die Entscheidung ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ( Aussetzung der Vollziehung) ergangen. Der BFH bleibt dabei, dass durch die (rückbezogene) Einführung des Kontenabrufverfahrens ein in der Vergangenheit bestehendes strukturelles Vollzugsdefizit für die Jahre ab 1999 beseitigt worden ist. Die Herstellung eines zeitgerechten Vollzugs muss dabei nicht zwingend innerhalb der vierjährigen „Regelfestsetzungsfrist” erfolgen, sondern darf auch Zeiträume erfassen, die im Zeitraum der „Hinterziehungsverjährung” liegen.