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Einkommensteuer | Kein Kindergeldanspruch aufgrund der Genfer Konvention
Weder aus Art. 24 noch aus Art. 29 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Konvention) ergibt sich ein Anspruch auf Kindergeld (Bezug: § 62 EStG; Art. 24 Abs. 1 Buchst. b, Art. 29 Genfer Konvention; § 1, § 2 HumHiG).
Praxishinweise: Ein Anspruch auf Kindergeld besteht nur, wenn ein entsprechender Aufenthaltstitel besteht; eine Aufnahmezusage begründet noch keinen Aufenthaltstitel. Die Rechtsstellung von Flüchtlingen nach der Genfer Konvention begründet für sich keinen Anspruch auf Kindergeld, weshalb für den Kindergeldanspruch allein auf den Aufenthaltstitel abzustellen ist.