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Arbeitsrecht | Unzulässige gewerkschaftliche E-Mail-Werbung an Mitarbeiter
Das AG Frankfurt/M. hat in seinem Urteil v. - 11 Ga 60/07 betont, dass ein Arbeitgeber es grundsätzlich nicht dulden muss, dass Gewerkschaften ungefragt den Mitarbeitern im Unternehmen, denen eine private Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adresse untersagt ist, elektronische Nachrichten mit gewerkschaftlichen Inhalten senden, selbst wenn darin zu anstehenden Problemen von betrieblichen Umstrukturierungsplänen Stellung genommen wird; auch diese Art der modernen Kommunikation wird nicht per se durch die grundgesetzlich verankerte Koalitionsbetätigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) geschützt.