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Zur Besteuerung der Abgeordneten
Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich, heißt es in Art. 3 Abs. 1 GG – aber einige sind gleicher, ist man in Anlehnung an George Orwells Fabel „Farm der Tiere” geneigt zu ergänzen, wenn man auf die steuerfreie Kostenpauschale der Abgeordneten des Deutschen Bundestags blickt: Deren Besteuerung war Thema eines Bochumer Steuerseminars u. a. der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht am , in dem Rechtsanwalt Sebastian Schenkel öffentlich einige Ergebnisse seiner fast fertigen Dissertation seinem Doktorvater und Hochschullehrer Roman Seer sowie dem Auditorium vorstellte.
Die Frage ist aus mehreren Gründen aktuell. Zum einen ist sich die Große Koalition, nach außen in vielen Sachthemen zerstritten, in einem Punkt schnell einig: die Diäten der Abgeordneten sollen steigen. Zum anderen klagt der Richter des FG Niedersachsen Michael Balke, in Bochum als Podiumsdiskutant anwesend, in eigener Sache wegen der steuerfreien Kostenpauschale vor dem BFH. Seiner Meinung nach liegt eine nicht gerechtfertigte Steuerfreiheit eines Zweiteinkommens der Abgeordneten in Höhe von rund 44 000 € pro Jahr und Nase vor. Ursprünglich wollte diese Klage der inzwischen pension...