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Pauschalierung nach § 37b EStG: Erste Verwaltungsanweisungen
Mit dem Jahressteuergesetz 2007 vom (BGBl I S. 2878, BStBl 2007 I S. 28) wurde mit § 37b EStG eine Regelung zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen in das Einkommensteuergesetz eingefügt (vgl. Hagen/Preuß, StuB 2007 S. 568).
Die – 1011 – St 211 (StuB 2008 S. 37) erstmals zur Anwendung der Rechtsvorschrift des § 37b EStG Stellung bezogen. Überraschenderweise äußert sich zunächst eine OFD zu dieser Pauschalierung, obwohl bislang keine bundeseinheitlich abgestimmte Verwaltungsanweisung besteht. Der Hintergrund dürfte darin liegen, dass diese Verfügung lediglich die innerhalb der Verwaltung unstrittigen Auslegungen aufgreift; in einem in diesem Jahr zu erwartenden BMF-Schreiben werden dann weitere Einzelaspekte geregelt.
Die Verwaltungsanweisung gilt für alle Zuwendungen i. S. des § 37b EStG, die nach dem gewährt wurden. Forderungen, die Pauschalierung als sachliche Billigkeitsmaßnahme für Zeiträume vor 2007 anzuwenden, konnten sich innerhalb der Finanzverwaltung – auch aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlautes – nicht durchsetzen.
Nach § 37b Abs. 1 EStG kann die Einkommensteuer einheitlich für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten Incentives...