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Wichtige Änderungen im Bereich der Gewerbesteuer
Überblick über die Neuregelungen nach dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008
Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 und erneut durch das Jahressteuergesetz 2008 sind die Erhebung und Festsetzung der Gewerbesteuer in wesentlichen Punkten geändert worden. Durch eine Änderung im EStG ist ab dem Jahr 2008 die Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe mehr. Im Gegenzug hat der Gesetzgeber den Faktor für die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer von 1,8 auf 3,8 erhöht. Weitere Änderungen betreffen vor allem die Hinzurechnungs- oder Kürzungsvorschriften, die zum Teil völlig neu gefasst wurden, vor allem im Zusammenhang mit Aufwendungen und Erträgen aus Beteiligungen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Neuerungen und zeigt, wie die Rückstellung zu berechnen ist. S. 1332
I. Beteiligungen an Kapitalgesellschaften
1. Grundprinzip
Rechnet eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen, sollen die Beteiligungserträge wie Ausschüttungen oder Dividenden nicht mit Gewerbesteuer belastet werden, wenn am 1.1. des jeweiligen Jahres eine Schachtelbeteiligung besteht, d. h. mindestens 10 % – ab Erhebungszeitraum (= EZ) 2008 15 % – der Anteile werden gehalten. Die Freistellung wird durch die ...