Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 31.07.2007 VII R 60/06, StuB 23/2007 S. 916

Umfang des Verfügungsverbots bei Pfändung einer Kapitallebensversicherung

(1) Eine Kapitallebensversicherung ist nicht deshalb unpfändbar, weil dem Versicherungsnehmer nach den Versicherungsbedingungen das Recht eingeräumt ist, statt einer fälligen Kapitalleistung eine Versorgungsrente zu wählen. (2) Darf der Vollstreckungsschuldner wegen des durch die Pfändung bewirkten relativen Verfügungsverbots keine Verfügungen mehr vornehmen, die das Pfandrecht beeinträchtigen, so kann er nach Pfändung der Kapitallebensversicherung Pfändungsschutz nicht mehr durch Ausübung des Rentenwahlrechts herbeiführen. Die Pfändung erfasst auch dieses Wahlrecht (Bezug: § 281, § 319 AO; § 829, § 850 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 Buchst. b, § 851c, § 857 ZPO).

Praxishinweise: Kapitallebensversicherungen sind uneingeschränkt pfändbar (Ausnahme: § 851c Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ZPO), und eine im Vertrag eingeräumte M...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen