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Sozialversicherungsrecht | Hinausschieben des Anspruchs auf Krankengeld für Altverträge zulässig
Der Anspruch auf Krankengeld vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an darf durch Satzungsänderung des Leistungsträgers nachträglich ausgeschlossen werden. Dies verstößt weder gegen § 44 Abs. 2 und § 243 SGB V noch gegen höherrangiges Recht, auch wenn Betroffene damit ihren bisherigen Versicherungsschutz teilweise verlieren. Der Anspruchsbeginn darf auch ohne gleichzeitige Ermäßigung des Beitragssatzes hinausgeschoben werden (). Damit blieb die Klage eines seit 20 Jahren bei der AOK freiwillig versicherten Selbständigen ohne Erfolg. Die Kasse hatte die Versicherten auf die Zahlung erst ab der dritten Woche sowie alternativ auf die Möglichkeit einer Versicherung ohne Krankengeldanspruch bzw. noch späteren Anspruchsbeginn – hier je zu ermäßigten Beiträgen ...