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Wertpapierrecht | Keine Anwendung der Grundsätze professioneller Anlageberatung auf Familienmitglieder
Die für die professionelle Anlageberatung geltenden Grundsätze (Verpflichtung zur anleger- und anlagegerechten Beratung) sind nicht ohne Weiteres und umfassend anwendbar, wenn es jemand innerhalb seines (erweiterten) Familienkreises auf Wunsch eines anderen gegen Gewinnbeteiligung übernimmt, einen größeren Geldbetrag in Aktien anzulegen ( NWB SAAAC-45226).