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Die Aufzeichnungspflichten nach dem Umsatzsteuergesetz (Teil B)
Ausgangsleistungen, unentgeltliche Wertabgaben und entgeltliche Leistungen nach § 10 Abs. 5 UStG
Die nachfolgende Darstellung gibt einen vertieften Einblick in die vom Gesetzgeber geforderten Aufzeichnungspflichten im Zusammenhang mit den ausgeführten Umsätzen des Unternehmers. Erhöhte Anforderungen an die Buchführung bei steuerfreien Umsätzen werden ebenso erläutert wie Erleichterungen bei Umsätzen, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen.
Die Serie zu den Aufzeichnungspflichten nach dem Umsatzsteuergesetz besteht aus insgesamt vier Teilen:
Teil A: Ein Gesamtüberblick mit Hinweisen zur Jahreserklärung für 2006 und 2007, , NWB LAAAC-62769
Teil B: Ausgangsleistungen, unentgeltliche Wertabgaben und entgeltliche Leistungen nach § 10 Abs. 5 UStG, , NWB DAAAC-64506
Teil C: Eingangsleistungen sowie Aufzeichnungen für bestimmte Unternehmer, , NWB RAAAC-65599
Teil D: Besondere Aufzeichnungen sowie Folgen beim Verstoß gegen Aufzeichnungspflichten, , NWB DAAAC-66580 S. 1254
I. Aufzeichnung von Ausgangsleistungen
1. Umsätze nach vereinbarten Entgelten
Nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG muss der Unternehmer das vereinbarte Entgelt (§ 10 UStG) aufzeichnen. Dies ist der vom Leistungsempfänger aufgewendete Betrag abzüglich der Umsatzsteuer (§ 10 Abs. 1 Satz 3 UStG). Die Au...