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Die Aufzeichnungspflichten nach dem Umsatzsteuergesetz (Teil C)
Eingangsleistungen sowie Aufzeichnungen für bestimmte Unternehmer
Teil C gibt einen Überblick über die Pflichten bei der Aufzeichnung von Vorsteuern aus Eingangsrechnungen sowie aus innergemeinschaftlichen Erwerben und aus Einfuhren (Einfuhrumsatzsteuer). Bei Unternehmern, die nur teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, wird erläutert, wie anteilig abzugsfähige Vorsteuern zutreffend in der Buchführung abzubilden sind. Im Zusammenhang mit der vom Unternehmer geschuldeten Steuer nach § 13b UStG wird anhand von Beispielsfällen dargestellt, wie (ggf.) abzugsfähige Vorsteuern aufgezeichnet werden müssen. Der Beitrag weist auch auf besondere Aufzeichnungspflichten von Kleinunternehmern, von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und von Straßenhändlern hin.
Die Serie zu den Aufzeichnungspflichten nach dem Umsatzsteuergesetz besteht aus insgesamt vier Teilen:
Teil A: Ein Gesamtüberblick mit Hinweisen zur Jahreserklärung für 2006 und 2007, , NWB LAAAC-62769
Teil B: Ausgangsleistungen, unentgeltliche Wertabgaben und entgeltliche Leistungen nach § 10 Abs. 5 UStG, , NWB DAAAC-64506
Teil C: Eingangsleistungen sowie Aufzeichnungen für bestimmte Unternehmer, , NWB RAAAC-65599
Teil D: Besondere Aufzeichnun...