Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerliche Anerkennung einer Verlustphase bei einem neu gegründeten Betrieb
Der BFH hat die Grundsätze zur steuerlichen Anerkennung von Anfangsverlusten bei neu gegründeten Betrieben und damit die Abgrenzung zur sog. Liebhaberei festgelegt:
Fällt bei einem neu gegründeten Betrieb die Prognose hinsichtlich des zu erwartenden Gesamtgewinns negativ aus, hängt die Qualifikation des Betriebs als Liebhaberei davon ab, ob die Tätigkeit nur aus persönlichen Gründen ausgeübt wird. Hierbei ist zu prüfen, ob die Tätigkeit ein Hobby ist, z. B. Vermietung einer Segelyacht oder Pferdezucht. Ist dies der Fall, sind die Verluste von Anfang an steuerlich nicht anzuerkennen.
Gehört die Tätigkeit nicht zum Hobbybereich, ist maßgeblich, ob der Steuerpflichtige auf langjährige Verluste mit Umstrukturierungsmaßnahmen reagiert. Dies ist aber erst nötig, wenn eine Anlaufphase abgel...