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BFH 19.06.2007 VIII R 54/05, BBK 23/2007 S. 4732

VGA bei Veruntreuung durch eine dem Gesellschafter nahe stehende Person?

Veruntreut ein GmbH-Geschäftsführer, der nicht Gesellschafter ist, wohl aber einem der Gesellschafter nahe steht, Geldbeträge aus dem Vermögen der GmbH, so ist dem Gesellschafter diese Veruntreuung nicht als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zuzurechnen (i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG), wenn er von der Veruntreuung keine Kenntnis hatte und sie auch nicht in seinem Interesse erfolgt ist.

Der BFH begründet dies damit, dass die Bereicherung des Begünstigten (Geschäftsführer) in einem solchen Fall allein durch dessen eigenmächtige widerrechtliche Handlungen veranlasst sei, nicht aber durch das Gesellschaftsverhältnis.

Eine vGA könne auch nicht damit begründet werden, dass der Gesellschafter den Geschäftsführer nicht ausreichend kontrolliert und so dessen Veruntreuung ermöglicht habe...

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