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Sozialversicherungsrechengrößen 2008
Das Bundeskabinett hat am die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2008 beschlossen. Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2008 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im Jahr 2006 aktualisiert. Das Verordnungsverfahren und die Festlegung der Werte erfolgen in sich jährlich wiederholender Routine auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen.
Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2008 zugrunde liegende Einkommensentwicklung in 2006 betrug in den alten und neuen Bundesländern gleichermaßen plus 1 %. Für die Fortschreibung der bundeseinheitlich geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird demgegenüber eine Einkommensentwicklung für Gesamtdeutschland im Jahr 2006 in Höhe von 1,01 % zugrunde gelegt. Bei der Ermittlung der Einkommensentwicklung wird auf die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen (Zusatzjobs) abgestellt.
Die wichtigsten Rechengrößen im Überblick:
Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat (u. a. für die Festsetzung der Min...