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Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2008
Reisekostenpauschalen – nur noch bei Erstattung durch den Arbeitgeber
In den Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (LStR 9.7) sind die Übernachtungspauschalen bei den Reisekosten nicht gestrichen worden, sondern – im Gegensatz zum früheren Entwurf – erhalten geblieben. Dies gilt aber nur für die steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer selbst kann künftig nur noch die tatsächlich nachgewiesenen Aufwendungen als Werbungskosten abziehen.
I. Tabellarische Gestaltungsübersicht
Die Änderung in den Lohnsteuer-Richtlinien macht ein vorheriges Rechnen erforderlich, da andernfalls sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gehörig draufzahlen, wie die nachfolgende Tabelle zeigt. Dies gilt umso mehr, je geringer der reale Aufwand ist, der den steuerfreien Pauschalen gegenübersteht. Die nachfolgende Tabelle versucht, dies darzustellen. Allen Beispielen gemeinsam ist, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber von einem Grundlohn in Höhe von 3000 € (s. unten II) und von einem ungefähren Reisekostenaufwand in Höhe von 1000 € (monatlich) ausgehen.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Arbeitnehmer A | Arbeitnehmer B | Arbeitnehmer C | Arbeitnehmer D | |
Grundlohn | 4 000,00 € | 4 000,00 € | 3 000,00 € | 3 000,00 € |
Lohnsteuerfreibetrag / WK-Abzug | – | ./. 1 000,00 € | – | ./. 1 000,00 € |
steuerfreie Reisekostenpauschale | – | – | 1 000,00 € | 1 000,00 € |
versteuerte Bruttobezüg... |