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„Modernisierter Zollkodex” und „zugelassener Wirtschaftsbeteiligter” in der EU
Die Notwendigkeit der Präsenz auf Auslandsmärkten und niedrigere Steuerbelastungen führen zur Verlagerung unternehmerischer Funktionen in das Ausland. Dabei stehen steuerliche Fragen der Reduktion der Konzernsteuerquote und des Gewinns sowie seiner Ermittlung an erster Stelle.
Die Funktionsverlagerung ist in vielen Fällen mit grenzüberschreitenden Lieferungen aus und in Drittländer verbunden. In diesen Fällen sind zahlreiche und komplizierte Zollvorschriften zu beachten. Das Zollverwaltungsverfahren selbst, d. h. die Zollabfertigung gerät mit den Schlagwörtern just-in-time-Logistik und Lieferketten-Compliance in den Fokus unternehmerischer Entscheidungen. Die USA wählen Container vor deren Verladung auf das Schiff in einem fremden Hafen nach bestimmten Risikokriterien für Kontrollen aus und haben eine Verordnung über die Vorab-Übermittlung von Frachtmanifest-Informationen veröffentlicht, die sog. „24 hours rule”. Die amerikanischen Ideen prägen die Arbeit international tätiger Organisationen und der EU.
In der EU wird die zollrechtliche Diskussion aktuell von dem Status des „zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten” und dem angestrebten „Modernisierten Zo...