Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbschaftsbesteuerung bei Übertragung von Unternehmensvermögen in Slowenien
Das slowenische Erbschaftsteuerrecht begünstigt die erbfallbedingte Übertragung von Unternehmensvermögen derzeit auf zweierlei Art und Weise: Zum einen wird die Steuerbarkeit für alle Erwerber lediglich dann begründet, wenn der Fortbestand des Unternehmensvermögens nicht gewährleistet wird, d. h. die Erben an einer Unternehmensfortführung nicht interessiert sind. Kinder und überlebende Ehepartner, die an einer Unternehmensfortführung nicht interessiert sind, genießen darüber hinaus den Vorteil, erbschaftsteuerlich nicht belastet zu werden, da sie grundsätzlich zu 100 % steuerbefreit sind.
Im Folgenden soll die Erbschaftsbesteuerung speziell bei Übertragung von gewerblichen/freiberuflichen und inländischen Unternehmensvermögen – ohne Immobilien – auf natürliche Personen näher betrachtet werden. Dabei wird zuerst auf Grundlagen eingegangen, um anschließend die Ermittlung der Bemessungsgrundlage und des Steuertarifs sowie Zahlungsmodalitäten zu erläutern. Anhand eines Berechnungsbeispiels werden abschließend die derzeitigen erbschaftsteuerlichen Auswirkungen bei Übertragung von Unternehmensvermögen in Slowenien dargestellt. S. 1098