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Einkommensteuer | Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
Im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung ist die Einkünfteerzielungsabsicht entgegen der auf § 21 Abs. 1 S. 749Satz 1 Nr. 1 EStG beruhenden typisierenden Annahme, eine langfristige Vermietung werde in der Regel letztlich zu positiven Einkünften führen, zu prüfen, wenn der Stpfl. die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten des Vermietungsobjekts sowie anfallende Schuldzinsen mittels Darlehen finanziert und Zinsen auflaufen lässt, ohne dass von vornherein eine Kompensation vorgesehen ist (Abgrenzung zu , BStBl II S. 754 = Kurzinfo StuB 2005 S. 814; Bezug: § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Praxishinweise: Der BFH betont erneut, dass bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich von einer Überschusserzielungsabsicht auszugehen ist. Nur be...