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Erörterungstermin
Interview mit Dr. h.c. Wolfgang Spindler, Präsident des Bundesfinanzhofs in München
Seit 2005 steht Dr. h.c. Wolfgang Spindler an der Spitze des obersten deutschen Finanzgerichts. Eine wichtige Aufgabe: Als „tiefes Eingriffsrecht„ des Staates in die Freiheit seiner Bürger bedarf das Steuerrecht seiner Auffassung nach einer besonderen Kontrolle. Aber auch auf die Steuerpflichtigen wirft der BFH-Präsident einen kritischen Blick.
Herr Dr. Spindler, seit 1978, da waren Sie gerade Anfang 30, sind Sie in der Finanzgerichtsbarkeit, abgesehen von einem Abstecher an das Bundesverfassungsgericht – was fanden Sie am Beginn Ihrer Laufbahn an der Finanzrechtsprechung so interessant?
Schon als Schüler wollte ich Richter werden. Ich entstamme einer Juristenfamilie, aber Richter waren noch keine darunter. Schon während der Referendariatszeit habe ich mich ganz bewusst für die Finanzrechtsprechung entschieden: Von Anfang an hat mich die Kombination der richterlichen Tätigkeit mit dem wirtschaftlich ausgerichteten Steuerrecht interessiert.
Sie haben auch eine Zeit lang als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gearbeitet. Was haben Sie aus dieser Zeit sozusagen in die Finanzrechtsprechung nach München „mitgenommen„?
Das ...