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Sozialversicherung | Rentenversicherungspflicht eines selbständigen Musiklehrers
Die Regelung des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI über das Bestehen der Rentenversicherungspflicht bei einem selbständigen Musiklehrer wird durch die Spezialvorschriften des § 2 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI i. V. mit denen des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) mit der Folge verdrängt, dass dieser damit (allein) dem Künstlerbegriff selbst dann unterfällt, wenn die Rentenversicherungspflicht nach dem KSVG mangels Meldung bei der Künstlerkasse gar nicht entstanden sein sollte (, NZS 2007 S. 426).