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Rundfunkrecht | Festsetzung der Rundfunkgebühren verfassungswidrig
Das , 809/06 und 830/06) den Klagen von ARD, ZDF und dem Deutschlandfunk gegen die seit dem (aus Sicht der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten) zu niedrig festgesetzten Rundfunkgebühren stattgegeben. Die Gebührenfestsetzung, mit der der Gesetzgeber um 28 Cent unter der von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlenen Gebühr geblieben war, verletze die Rundfunkfreiheit. Die Gründe, auf die sich der Gesetzgeber für die Abweichung vom Gebührenvorschlag der KEF beruft, hätten teilweise bereits als solche gegenüber der Rundfunkfreiheit keinen Bestand gehabt; in anderen Teilen seien sie nicht hinreichend nachvollziehbar gewesen oder gingen sogar von offensichtlich falschen Annahmen aus. Im H...