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Selbständigkeit von ausländischen Fotomodellen
Ausländische Fotomodelle, die zur Produktion von Werbefilmen kurzfristig im Inland tätig werden, können selbständig tätig sein (Bezug: § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG).
Praxishinweise: Ob eine Tätigkeit als Arbeitnehmertätigkeit zu qualifizieren ist, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu entscheiden, wobei keine isolierte Betrachtung der einzelnen Merkmale erfolgen darf. Die einzelnen Merkmale sind vielmehr zu gewichten und abzuwägen. Bei einer äußerst kurzfristigen Tätigkeit kann dabei nicht von einer Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers gesprochen werden, und das Vergütungsrisiko und der fehlende Anspruch auf Sozialleistungen sprechen bei einem Model gegen die Annahme einer nichtselbständigen Tätigkeit. Die Entscheidung ist zu ausländischen Fotomodellen ergangen. Si...