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Einkommensteuer | Vermögensverwaltung auch bei gelegentlichem Verkauf vermieteter beweglicher Wirtschaftsgüter vor Ablauf der Nutzungsdauer
Allein aus dem Umstand, dass vermietete bewegliche Wirtschaftsgüter vor Ablauf der gewöhnlichen oder tatsächlichen Nutzungsdauer gegen neuere, funktionstüchtigere Wirtschaftsgüter ausgetauscht werden, kann nach dem NWB VAAAC-54148 nicht auf eine gewerbliche Tätigkeit des Vermietungsunternehmens geschlossen werden. Der Bereich der privaten Vermögensverwaltung wird nur dann verlassen, wenn weitere Umstände hinzutreten, etwa die Notwendigkeit von Verkäufen zur Erzielung eines Totalgewinns oder eine große Anzahl von verkauften Wirtschaftsgütern. – Anmerkung: Es handelt sich um den sicherlich sehr seltenen Fall, dass alle gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen des § 15 Abs. 2 EStG erfüllt sind und nur das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal „keine Vermögensverwaltung” in Frage steht. Der...