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Einkommensteuer | Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei widerrechtlicher Entnahme von Geldbeträgen durch einen Geschäftsführer, der Angehöriger ist
Verschafft sich der Geschäftsführer einer Familien-GmbH, der nicht selbst Gesellschafter, aber Familienangehöriger eines Gesellschafters ist, widerrechtlich Geldbeträge aus dem Vermögen der GmbH, ist dem Gesellschafter keine mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung zuzurechnen, wenn ihm die widerrechtlichen eigenmächtigen Maßnahmen des Geschäftsführers nicht bekannt waren und auch nicht in seinem Interesse erfolgt sind ( NWB HAAAC-53710). – Anmerkung: Vorteile, die sich eine Gesellschaftern nahe stehende Person (im Streitfall als Geschäftsführer) zulasten der Kapitalgesellschaft ohne Wissen und Wollen des Gesellschafters verschafft, können bei ihm nicht als verdeckte Gewinnausschüttung zufließen. Einem obiter dictum zufolge sollen bei der Gesellschaft selbst jedoch...