Zu § 15 UStG (§§ 35 bis 43 UStDV)
194. Vorsteuerabzug bei Rechnungen über Kleinbeträge
(1) Für die Berechnung des Steuerbetrages aus Rechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 150 € (vgl. § 35 Abs. 1 UStDV) können die auf einen Voranmeldungszeitraum entfallenden Rechnungen zusammengefasst werden, soweit derselbe Steuersatz anzuwenden ist.
(2) Die Vorsteuer kann aus dem Rechnungsbetrag durch Anwendung der folgenden Formel ermittelt werden:
Rechnungspreis × Steuersatz |
(100 + Steuersatz) |
Rechnungspreis 149,95 €, Steuersatz 19 %
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149,95 € × 19 | = 23,94 €
Vorsteuer |
(100 + 19 ) |
(3) Der auf die Rechnung entfallende Steuerbetrag kann auch mittels eines Faktors oder eines Divisors ermittelt werden.
1 Bei Verwendung eines Faktors ist folgende Formel anzuwenden:
Rechnungspreis × Faktor 100 2 Der Faktor beträgt bei einem Steuersatz von
Tabelle in neuem Fenster öffnen5%= 4,76(4,7619)6,5%= 6,10(6,1033)7%= 6,54(6,5421)7,5%= 6,98(6,9767)8%= 7,41(7,4074)8,5%= 7,83(7,8341)9%= 8,26(8,2569)11%= 9,91(9,9099)13%= 11,50(11,5044)14%= 12,28(12,2807)15%= 13,04(13,0435)16%= 13,79(13,7931)19%= 15,97(15,9664).Beispiel:Rechnungspreis 149,95 €, Steuersatz 19 %
Tabelle in neuem Fenster öffnen149,95 € × 15,97= 23,94 € Vorsteuer1001Mit einem Divisor kann zunächst das auf den Rechnungspreis entfallende Entgelt berechnet und sodann der abziehbare Vorsteuerbetrag durch Abzug des Entgelts vom Rechnungspreis ermittelt werden. 2Das Entgelt wird nach folgender Formel berechnet:
Rechnungspreis Divisor 3Der Divisor beträgt bei einem in der Rechnung angegebenen Steuersatz von
Tabelle in neuem Fenster öffnen5%= 1,056,5%= 1,0657%= 1,077,5%= 1,0758%= 1,088,5%= 1,0859%= 1,0911%= 1,1113%= 1,1314%= 1,1415%= 1,1516%= 1,1619%= 1,19.Beispiel:Rechnungspreis 149,95 €, Steuersatz 19 %.
Tabelle in neuem Fenster öffnen149,95 €= 126,01 € Entgelt1,19149,95 € ./. 126,01 € = 23,94 € Vorsteuern.
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JAAAC-53796