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Rumänien | steuerliche Registrierung und Abführung von Sozialabgaben im Falle nicht ansässiger Arbeitgeber
Bislang stießen nicht ansässige Unternehmen, die rumänische Arbeitnehmer beschäftigen wollten, stets auf immense praktische Probleme, insbesondere bei der Berechnung und Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Die Eilverordnung Nr. 76/2007 regelt nunmehr die Möglichkeit, in Rumänien als nicht ansässiger Steuer- und Sozialversicherungspflichtiger (Contribuabil nerezident) eingetragen zu werden.
Nicht ansässige Steuer- und Sozialversicherungspflichtige haben sich bei dem zuständigen FA anzumelden. Sie sind als Arbeitgeber verpflichtet, für Arbeitnehmer, welche der rumänischen Sozialversicherungspflicht unterliegen, Sozialversicherungsbeiträge einzubehalten und abzuführen. Die positive Neuregelung besagt, dass sämtliche Sozialversicherungsbeiträge dabei auf ein einheitliches Konto überwies...