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Schenkungsteuer | Vermögensübertragung auf Auslandsstiftung
Wie der NWB XAAAC-52027 entschieden hat, unterliegt die Übertragung von Vermögen auf eine liechtensteinische Stiftung nicht der Schenkungsteuer, wenn die Stiftung nach den getroffenen Vereinbarungen und Regelungen über das Vermögen im Verhältnis zum Stifter nicht tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann. – Anmerkung: Die von der Entscheidung der Vorinstanz ( NWB JAAAB-52467) abweichende Beurteilung entspricht der h. A. im Fachschrifttum und auch der zum StraBEG geäußerten Verwaltungsauffassung. Kehrseite der Medaille ist, dass spätere Verfügungen über das Stiftungsvermögen der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unterliegen können.