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Bilanzierung von Anteilen an Personenhandelsgesellschaften — IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS HFA 18
Verabschiedet vom Hauptfachausschuss (HFA) am 6.9.2006
1. Vorbemerkungen
(1) Gegenstand dieser IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung sind die Besonderheiten der Bilanzierung, der Bewertung und des Ausweises von Anteilen an Personenhandelsgesellschaften, der daraus resultierenden Aufwendungen und Erträge sowie der Haftungsrisiken im Jahresabschluss von bilanzierenden Gesellschaftern. Die folgenden Ausführungen gelten grundsätzlich für alle Gesellschafter, unabhängig von deren Rechtsform, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes geregelt ist.
(2) Diese IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung ersetzt die Stellungnahme HFA 1/1991: Zur Bilanzierung von Anteilen an Personenhandelsgesellschaften im Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft (WPg 1991 S. 334, FN-IDW 1991 S. 181). S. 802
2. Ausweis
(3) Anteile an Personenhandelsgesellschaften sind, sofern sie zum Anlagevermögen i. S. v. § 247 Abs. 2 HGB gehören, stets bei den Beteiligungen i. S. v. § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB auszuweisen. Auf die Beteiligungsquote kommt es dabei nicht an. Die Beteiligung stellt – im Gegensatz zu der Handhabung in der Steuerbilanz – einen einheitlichen Vermögensgegenstand dar.
(4) Sind die Voraussetzungen des § 271 Abs. 2 HGB erfüllt, liegen Anteile an verbundenen Unternehmen vor.
(5) Kapital...