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Gesellschaftsrecht | Anspruch von GmbH-Geschäftsführern auf Insolvenzgeld
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die weder über die Mehrheit der Gesellschaftsanteile noch über eine Sperrminorität verfügen, sind regelmäßig abhängig Beschäftigte der GmbH, wenn ihre Tätigkeit der Kontrolle der Gesellschafter unterliegt und diese ihre Gesellschaftsrechte tatsächlich ausüben. Aufgrund dieser Arbeitnehmereigenschaft können GmbH-Geschäftsführer Anspruch auf Insolvenzgeld haben. Die Rechtsprechung zur Arbeitnehmereigenschaft (§ 7 SGB IV) gilt auch für den insolvenzrechtlichen Arbeitnehmerbegriff (§ 183 Abs. 1 SGB III). Im Streitfall waren der klagende Geschäftsführer und zwei andere Gesellschafter am Stammkapital der GmbH zu je einem Drittel beteiligt. Während der Kläger den Bereich der Produktion leitete, waren die beiden anderen Gesellschaftergeschäftsführer für den kaufmännischen beziehungswe...