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Umsatzsteuer | Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer i. S. des § 3 Abs. 8 UStG 1993
Wie der NWB SAAAC-50131 entschieden hat, ist Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer i. S. des § 3 Abs. 8 UStG 1993 auch derjenige, dessen Umsätze zwar gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG 1993 steuerbar, aber gem. § 5 UStG 1993 steuerfrei sind. – Anmerkung: Gegenstand des Urteils ist ein Fall, in dem im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft ein Konzern Versandhandel über die Deutsche Post an private Abnehmer durch Einschaltung mehrerer Konzernunternehmen von der Schweiz aus durchführte. Der Organträger als Kläger konnte sich nicht mit seiner Rechtsauffassung durchsetzen, die Umsätze seien gem. § 3 Abs. 6 UStG in der Schweiz ausgeführt worden, also nicht umsatzsteuerbar, weil der BFH die Sonderregelung in § 3 Abs. 8 UStG für anwendbar hielt. Danach gilt eine Lieferung im Fall der Versendung aus dem Drittlandsgebiet als im Inland ausgeführt, wenn der Lieferer o...