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Anbau an ein Gebäude als selbständiges Wirtschaftsgut
Zur Investitionszulage beantwortet das die Frage, wann ein Anbau an ein Gebäude ein selbständiges Wirtschaftsgut darstellt oder einen selbständigen Gebäudeteil, wie folgt:
Ein selbständiges Gebäude liegt vor, wenn der Anbau mit dem Altgebäude nicht verschachtelt ist. Dies bestimmt sich nach bautechnischen Kriterien: Entscheidend für die Selbständigkeit des Anbaus sind seine statische Standfestigkeit sowie die dazu getroffenen Baumaßnahmen, z. B. eigene tragende Mauern und eigene Fundamente. Zu vernachlässigen ist hingegen die Höhe der Bauaufwendungen, die erforderlich sind, um im Fall der Trennung den Anbau standfest zu machen.
Ein selbständiger Gebäudeteil ist gegeben, wenn der Anbau zwar mit dem Altgebäude verschachtelt ist, aber in einem unterschiedlichen Nut...