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Lohnsteuer | Verhältnis zwischen § 8 Abs. 2 und Abs. 3 EStG bei Mitarbeiterrabatten
Der (BStBl 2007 II S. 309) entschieden, dass geldwerte Vorteile aus dem Erwerb von verbilligten Fahrzeugen, die vom Arbeitgeber hergestellt oder vertrieben werden, alternativ nach § 8 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 EStG ermittelt werden können. Die Finanzverwaltung wendet dieses Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht an (, BStBl 2007 I S. 464). Danach kommt bei Verkäufen an Mitarbeiter stets die Rabatt-Freibetragsregelung (§ 8 Abs. 3 EStG) zum Ansatz. Die Finanzämter wurden mit .4/67 - St 142 gebeten, die Bearbeitung anhängiger Einsprüche aufzunehmen. Über Einsprüche, in denen die Bewertung nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG vorteilhaft wäre, sollten die Finanzämter entscheiden. Mit Urteil v. - 3 K 386/04 hat das FG Niedersachsen entschieden, dass der verbillig...